Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WPO Nord Vertriebs UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der WPO Nord Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „WPO Nord“ genannt, und ihren Vertragspartnern im Rahmen der Tätigkeit als Handelsvertretung.
2. Leistungen
WPO Nord vermittelt im Namen und auf Rechnung der von ihr vertretenen Hersteller oder Lieferanten Produkte an gewerbliche Kunden, insbesondere im Bereich Lebensmittel und Konsumgüter. Ein etwaiger Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten zustande. WPO Nord tritt dabei nicht als Vertragspartner auf.
3. Angebote und Preise
Alle Angebote von WPO Nord sind freibleibend und unverbindlich. Preisangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preis- und Lieferkonditionen des jeweiligen vertretenen Unternehmens.
4. Haftungsausschluss
WPO Nord übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Hersteller bereitgestellten Informationen. Für Lieferung, Qualität, Garantie, Reklamation und Abrechnung ist ausschließlich der jeweilige Hersteller/Lieferant verantwortlich.
5. Datenschutz
WPO Nord erhebt, verarbeitet und speichert ausschließlich personenbezogene Daten, die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: August 2025
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